REACH Compliance
EJOT ist im Sinne von REACH ein nachgeschalteter Anwender und somit nicht für die Registrierung von Stoffen verantwortlich. Wir legen größten Wert auf Qualität und Sicherheit, daher unterliegen alle Produkte regelmäßigen strengen Kontrollen. Diese umfassen natürlich auch die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte für Schadstoffe.
EJOT wird die Verpflichtungen aus der REACH-Verordnung erfüllen bzw. einhalten und hat in diesem Zusammenhang auch alle Lieferanten vertraglich verpflichtet, die entsprechenden Anforderungen ebenfalls einzuhalten. Unsere Lieferanten sind u.a. verpflichtet Stoffverbote und Deklarationspflichten einzuhalten.
Pflichten aus der Registrierung von Stoffen und Zubereitungen bestehen für uns nicht. Gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung haben wir jedoch Auskunftspflichten für Erzeugnisse.
Bei Bedarf werden wir Sie über relevante, durch REACH verursachte Veränderungen Ihrer Produkte, deren Lieferfähigkeit sowie der Qualität der von uns an Sie gelieferten Teile im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung informieren und im Einzelfall geeignete Maßnahmen mit Ihnen abstimmen.